Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Aufträge sind für uns erst nach erfolgter, schriftlicher Bestätigung von unserer Seite bindend. Im Falle sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.2. Für Änderungen und Stornierungen von Aufträgen wird ein Änderungsanteil in Höhe von EUR 25 in Rechnung gestellt.
3. Bei einem Warenwert über EUR 25.000 hat die schriftliche Bestätigung durch einen Geschäftsführer, einen zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter oder einen Prokuristen zu erfolgen.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto vom Warenwert; innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Skonto). Alternativ ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich. Die Abbuchung des fälligen Betrags abzüglich 4 % Skonto vom Warenwert erfolgt 6 Tage nach Rechnungsstellung.
6. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, so werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
7. Schecks und Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.
8. Diskont und Spesen der Scheck- und Wechseleinlösung gehen zu Lasten des Käufers.
9. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks ohne Angabe von Gründen abzulehnen und Barzahlung zu verlangen.
10. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift als Zahlungstag.
11. Bei Neukunden, Lieferungen ins Ausland und ab einem Warenwert von EUR 5.000 kann der Verkäufer einen Vorschuss in Höhe von 100 % des Warenwertes oder Sicherheit verlangen. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang des Vorschusses. Auf das Recht, Vorschuss oder Sicherheit zu verlangen, können nur Geschäftsführer oder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter verzichten.
12. Versandkostenfreie Lieferung bei Bestellungen ab 500,00 € netto Warenwert. Bei Bestellungen unter 500,00 € netto Warenwert wird ein Verpackungs-/Versandanteil von 5,90 € netto in Rechnung gestellt, bei Bestellungen unter 50,00 € Warenwert ein Verpackungs-/Versandanteil von 8,90 € netto. Alle Online-Bestellungen ohne Verpackungs-/Versandanteil. Bei allen Bestellungen mit Meterware auf Rollen, Inselzustellungen außerhalb Deutschlands und Versand außerhalb der EU erfolgt die Lieferung unfrei ab Werk.
13. Neukunden werden bis zur Bonitätsprüfung und -freigabe per Nachnahme oder Vorauskasse beliefert.
14. Für Lieferungen von Matratzen, Lattenrosten und Betten kann eine Frachtanteilspauschale in Rechnung gestellt werden.
15. Lieferung von Matratzen, Lattenrosten und Betten ohne Verteilung auf die Zimmer oder Stockwerke.
16. Versicherung und Gefahr der Versendung gehen zu Lasten des Käufers zu den Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Verpackung wird seitens des Verkäufers berechnet, soweit der Versand in Kisten oder in Spezialverpackung erfolgt.
17. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus unserem Geschäftsverhältnis unser Eigentum. Erfolgt die Regulierung durch Akzepte, Kundenwechsel oder Schecks, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Einlösung der Papiere in vollem Umfang bestehen. Erfolgt Verkauf der Ware vor restlicher Bezahlung an uns, so gehen sämtliche Forderungen aus diesem Verkauf an uns über. Eingehende
Beträge sind umgehend an uns abzuführen. Vor Bezahlung der Ware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware oder der Forderung zugunsten Dritter unzulässig. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
18. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluss wesentlich oder besteht eine solche Vermögensverschlechterung bereits vor Vertragsabschluss und erhält der Verkäufer erst nach dem Vertragsabschluss Kenntnis von dieser Vermögensverschlechterung, so ist er berechtigt, Vorauszahlungen oder vorherige Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen.
19. Der Verkäufer hat im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Käufers vorbehaltlich aller sonstigen Rechte das Recht, von allen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
20. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen, auch wenn sie verpackt ist.
21. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Die Mängelrüge ist schriftlich zu erheben und muss die Beanstandung in nachprüfbarer Weise bezeichnen. Die Ingebrauchnahme der Waren gilt als Genehmigung, eine Mängelrüge ist danach für erkennbare Mängel ausgeschlossen.
22. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Länge, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
23. Bei den Größenangaben handelt es sich um Cirka-Maße vor dem Waschen. Bei den Gewichtsangaben handelt es sich um Cirka-Angaben.
24. Der Käufer ist verpflichtet, bei Aufträgen mit von ihm gewünschten Einwebungen auch leicht fehlerhafte Stücke, aber voll verwendungsfähige Stücke bis zu einem Anteil von 10 % der gesamten Lieferung mit entsprechendem Preisnachlass abzunehmen.
25. Bei einer begründeten Mängelrüge kann der Kunde die Beseitigung des Mangels verlangen. Der Lieferant ist berechtigt, anstelle der Nachbesserung mangelfreien Ersatz zu liefern. Der Lieferant ist berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
26. Verschmutzte und gewaschene Ware sowie auftragsbezogene Anfertigungen, z. B. Tischdecken aus uni- oder allovergemusterten Geweben, Produkte mit Einwebung sowie bestickte Teile können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden! Wäscheteile mit Einstickung und Zierstich nicht chloren .
27. Bei Aufträgen mit Einwebung müssen wir uns Mehr- bzw. Minderlieferung von ca. 10 % der Auftragsmenge vorbehalten.
28. Bei Lieferung von Meterware sind nur volle Meterzahlen möglich, Lieferung unfrei ab Werk.
29. Der Käufer kann per Einschreibebrief für die Mängelbeseitigung eine Frist von vier Wochen setzen, mit der Erklärung, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Die Frist kann frühestens ab der Feststellung des Mangels bestimmt werden.
30. Nach Ablauf der Frist kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn nicht der Mangel rechtzeitig beseitigt worden ist. Der Anspruch auf Beseitigung des Mangels ist dann ausgeschlossen.
31. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dasselbe gilt für die Haftung wegen Transportschäden.
32. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich auf die Gefahr eines Mangelfolgeschadens hinzuweisen.
33. Die Rücksendung beanstandeter Ware durch den Besteller hat frei zu erfolgen und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Ist die Mängelrüge begründet, werden die Frachtkosten ersetzt.
34. Verpackungs-/Versandkostenanteil wird bei Rücksendung und Umtausch nicht erstattet. Unfrei zurückgesandte Sendungen werden nicht angenommen.
35. Bei Umtausch von Matratzen, Lattenrosten und Betten werden Frachtkosten in Rechnung gestellt.
36. Berechtigte Mängelrügen gewähren kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Kaufpreises der Lieferung, sondern lediglich in Höhe des Wertes der mangelhaften Teile.
37. Wird der Verkäufer von der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel, ob sie im Werk des Verkäufers oder bei seinem Unterlieferanten eintreten – z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die oben aufgeführten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von der Verpflichtung frei, so entfallen etwaige
hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Abnehmers. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Eintritt eines außergewöhnlichen Umstandes dem Käufer unverzüglich mitzuteilen, sobald der außergewöhnliche Umstand drei Tage ununterbrochen fortbesteht.
38. Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen bewilligen.
39. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist gestellt werden und wird von dem Tag an gerechnet, an welchem die Mitteilung des Käufers abgeht.
40. Die Mitteilung des Käufers, in welcher er die Nachlieferungsfrist setzt, hat durch Einschreibebrief zu erfolgen.
41. Schadensersatzansprüche des Käufers oder Rücktritt vom Vertrag in Hinblick auf die Nachlieferungsfrist sind ausgeschlossen.
42. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
43. Unsere Fachberater haben nur bei Vorlage einer besonderen schriftlichen Ermächtigung Inkassovollmacht.
44. Erfüllungsort ist Vilsbiburg.
45. Als Gerichtsstand wird Landshut vereinbart.
46. Für sämtliche uns erteilte Aufträge gilt deutsches Recht. Im Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung der einheitlichen Internationalen Kaufgesetze vom 17. 7. 1973 ausgeschlossen. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragstexte ist die deutsche Fassung maßgeblich.
47. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
48. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder der übrigen Teile der Klausel nicht. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Bestimmungen.